Wir sind Schule im Pakt für den Ganztag ab dem Schuljahr 2024/2025
Bis Sommer 2024 haben Schule und Förderverein die Betreuung verwaltet und organisiert. Im Pakt für den Ganztag, dem wir ab Beginn des Schuljahres 2024/2025 beigetreten sind, kooperieren nun die Schule, der Schwalm-Eder-Kreis, die Stadt Borken und auch der Förderverein, um ein bedarfs- und kindgerechtes Betreuungsangebot mit Blick auf den kommenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung anbieten zu können.
Damit übernimmt die öffentliche Hand nun diese wichtige Aufgabe und der Förderverein wird von seiner über Jahre hinweg ehrenamtlich geleisteten, sehr zeitintensiven Verwaltungsarbeit in hohem Maße entlastet. Er kann sich nun verstärkt wieder der eigentlichen Arbeit eines Fördervereins widmen.
Im Pakt für den Ganztag gelten folgende Betreuungszeiten: Montag bis Freitag von Schulschluss (11:30Uhr, 12:30 Uhr oder 13:15 Uhr) bis 17 Uhr.
Bestandteil des Pakts für den Ganztag ist eine verpflichtende Teilnahme an der Hausaufgabenbetreuung.
Davor und danach stehen unseren Schülerinnen und Schülern in den Räumen der Betreuung, dem Schulhof und unserer Turnhalle verschiedene betreute Bewegungs-, Bastel- und Kreativangebote zur Verfügung.
Die Teilnahme am warmen Mittagessen ist freiwillig.
Darüber hinaus bieten wir in Kooperation mit der Schule am Tor in Borken eine Ferienbetreuung an, die mit den Schließungszeiten der Kindertagesstätten der Stadt Borken abgestimmt ist: Sommerferien: 3 Wochen, Herbst-, Weihnachts- und Osterferien: jeweils 1 Woche.
Die Anmeldung erfolgt immer im Mai für das kommende Schuljahr.
Bei Fragen wenden Sie Sich gerne an das Sekretariat:
05682/2660 oder poststelle7220@schule.hessen.de
Alle nötigen Anmeldedokumente stehen hier zum Download zur Verfügung:
Ganztag Anmeldeformular ab SJ 24_25 inkl Anlagen (1)
Ganztag Abfrage Wochentage Pakt 24 25
Beitrittserklärung-zum-Förderverein 2024
Teilnahme am Mittagessen_Schuljahr 2024_ 25
Satzung Förderverein Grundschule Kleinenglis
Falls Sie keine Möglichkeit haben, die Unterlagen zu Hause auszudrucken, können Sie sie bei uns im Sekretariat in Papierform erhalten.
Bitte nehmen Sie Sich genügend Zeit, den Vertrag zu lesen und füllen ihn vollständig aus.
Hier noch einmal die wichtigsten Eckpunkte:
- Die Verträge gelten nicht nur für ein Schuljahr. Wenn Sie den Vertrag nicht innerhalb der Kündigungsfrist kündigen, ist er so lange gültig, bis Ihr Kind nach der 4. Klasse die Schule verlässt.
- Wenn Sie Modul A oder B (Betreuung an 3 Tagen) gewählt haben und sich zu einem späteren Zeitpunkt noch Änderungen für Sie ergeben, an welchen Tagen Sie die Betreuung benötigen, teilen Sie uns dies bitte spätestens zu Beginn des neuen Schuljahres mit.
- Die Anmeldung für eine Ferienbetreuung erfolgt immer ca. 6 Wochen vor den Ferien.
Es kann vorkommen, dass wir aufgrund der hohen Anmeldezahlen nicht alle Kinder in der Betreuung aufnehmen können. Wir sind bestrebt, im kommenden Jahr allen Kindern einen Platz anbieten zu können, können dies nicht garantieren. Der Rechtsanspruch auf einen Platz besteht erst ab dem Jahr 2026 (für Erstklässler/innen).